AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rondotest GmbH & Co. KG

Stand: September 2011

1.   Geltungsbereich

1.1

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertrags-abschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne des AGB-Rechts sind und Rondotest GmbH & Co. KG bei E-Commerce gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/E-commerce – business to business in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Rondotest GmbH & Co. KG ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die Rondotest GmbH & Co. KG schließt Rechtsgeschäfte nur mit Unternehmern und ausdrücklich nicht mit Verbrauchern ab.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.2

Im Falle von Kollisionen gehen diese Bestimmungen stets vor, im Bedarfsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.   Teilnehmer

Die Rondotest GmbH & Co. KG („Auftragnehmer“) schließt nur Verträge mit Geschäftskunden ab, die ihren Sitz und/oder ihre Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Geschäftskunden“ genannt) haben. Vertragsabschlüsse mit Kunden aus anderen Ländern können nur nach eigenständiger Absprache und schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Rondotest GmbH & Co. KG angenommen wurde, ist der Auftragnehmer zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.

3.   Vertragsgegenstand

Die Rondotest GmbH & Co. KG liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren bzw. erbringt die bestellten Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte die Rondotest GmbH & Co. KG nachträglich erkennen, dass ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einer Dienstleiszung, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit vorgelegen hat, wird sie den Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Anderenfalls ist die Rondotest GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.   Vertragsabschluss

4.1

Die im Online-Shop aufgeführten Produkte und Dienstleistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Der Geschäftskunde erhält nach Absenden der Bestellung eine automatsch erstellte E-mail über den Bestelleingang bei Rondotest. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung durch die Rondotest GmbH & Co. KG zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde von der Rondotest GmbH & Co. KG durch eine schriftliche Bestätigung unterrichtet (Auftragsbestätigung).

4.2

Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte die Rondotest GmbH & Co. KG nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei ihr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann sie entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder liefern oder vom Vertrag zurücktreten.

Akzeptiert der Kunde die Ersatzlieferung nicht, kann er sie auf Kosten der Rondotest GmbH & Co. KG zurücksenden. Bereits erhaltene Zahlungen wird diese umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch einen Vertragsteil erstatten bzw. nach Rücksendung einer abgelehnten Ersatzware.

5.   Lieferung

5.1

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Die Lieferung der Ware erfolgt per UPS ab Firmensitz der Rondotest GmbH & Co. KG oder ab Herstellungsort. In beiden Fällen erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden jeweils gemäß der geltenden Lieferbedingungen des Firma UPS. Eine notwendige Transportversicherung geht zu Lasten des Bestellers. Erfüllungsort ist Lalling bzw. bei Versendung ab Hersteller oder Vorlieferant der Gewerbebetrieb, von dem aus die Versendung erfolgte. Sind im Verkaufsangebot andere Lieferkonditionen angegeben, so haben diese Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Individualabrede).

5.2

Sichert der Auftragnehmer die Lieferung einer vom Geschäftskunden bestellte Ware innerhalb einer bestimmten Frist zu und ist die Lieferung auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit möglich, ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an die Rondotest GmbH & Co. KG zurückzusenden. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die Rondotest GmbH & Co. KG trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5.3

Bestellte Dienstleistungen erbringt der Auftragnehmer nach vorheriger Terminvereinbarung. Entsprechende Terminvorschläge wird der Auftragnehmer dem Geschäftskunden mitteilen.

6.   Preis

6.1

Die im Verkaufs-/Dienstleistungsangebot angegebenen Preise beinhalten keine Mehrwertsteuer.

6.2

Der Geschäftskunde bezahlt den jeweils ausgewiesenen Betrag in Euro. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültige MwSt. etc.

6.3

Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für Bestellungen im E-Commerce.

7.   Zahlungsbedingungen

7.1

Der Besteller erhält vom Auftragnehmer eine Rechnung. Diese Rechnungen über Warenlieferungen sind zahlbar entweder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto.

7.2

Bei Zahlungsverzug werden dem Geschäftskunden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Mahnungen behalten wir uns vor, dem Geschäftskunden 2,50 € (2. Mahnung) bzw. 5,00 € (3. Mahnung) zu berechnen.

7.3

Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nur für den Fall, dass die Forderung durch die Rondotest GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist.

8.   Eigentumsvorbehalt

Die Rondotest GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiter zu verkaufen. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt von Geschäftskunden auf die Rondotest GmbH & Co. KG bzw. umgekehrt übergeht, indem einerseits der Auftragnehmer die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung vom Auftraggeber erhält.

9.   Gewährleistung

9.1

Die Rondotest GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.

9.2

Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Auftragnehmers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, die bei ihm entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen.

9.3

Die Dauer der Gewährleistung beträgt sechs Monate ab Versendung.

9.4

Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird die Rondotest GmbH & Co. KG umgehend nachliefern. Im Übrigen hat sie zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Geschäftskunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).

9.5

Der Auftragnehmer haftet für zugesicherte Eigenschaften nur, wenn diese entweder im Katalog oder in der Homepage ausdrücklich als zugesichert oder als Garantie gekennzeichnet sind.

9.6

Die Rondotest GmbH & Co. KG übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei ihr bezahlten Waren, nicht aber für bestellte Sachgesamtheiten als solche, es sei denn, es wird dies ausdrücklich mit dem Geschäftskunden so vereinbart.

9.7

Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Geschäftskunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

9.8

Soweit der Auftragnehmer eine Ware an den Geschäftskunden mit einer Herstellergarantie für die Ware liefert, setzt eine Inanspruchnahme der Rondotest GmbH & Co. KG aus Gewährleistung oder Haftung aus § 463 BGB oder aus Garantie eine vorherige, endgültig erfolglose Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller voraus.

Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung

a) geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 9.1 bis 9.7 dieser Geschäftsbedingungen oder

b) der Auftragnehmer eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaften als der Hersteller abgegeben hat.

Die Rondotest GmbH & Co. KG wird dem Geschäftskunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen die ihr vorliegenden Angaben zum Hersteller machen.

10.               Haftung

10.1

Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet der Käufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.2

Der Umfang einer Haftung der Rondotest GmbH & Co. KG nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3

Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang der Rondotest GmbH & Co. KG, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder.

Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11.               Datenschutz

Die Rondotest GmbH & Co. KG gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Geschäftskundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu ausschließlich internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. Sie wird die Kundendaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Daneben wird dem Besteller ein Newsletter zugesandt. Der Geschäftskunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an info@rondotest.de zu widerrufen.

12.               Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Rondotest GmbH & Co. KG und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.               Verschiedenes

13.1

Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Rondotest GmbH & Co. KG, für Lieferungen ist Erfüllungsort entweder Lalling oder der Versandort des ersten Versenders, der für die Rondotest GmbH & Co. KG tätig wird.

13.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

13.3

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.